Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und das Anbieten sozialer Dienste. Dieser Zweck wird insbesondere durch Unterbringungsangebote und andere Hilfen mit räumlichen Angeboten umgesetzt. Unter Anderem werden Unterbringungseinrichtungen nach dem allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Berlin aufgebaut und betrieben.