Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von internationalen Handels- und Finanzgeschäften, die Betreuung von Investoren, die Vermittlung von internationalen Geschäftsbeziehungen, der Export und Import von internationalen Handelsgeschäften, die Vermittlung von Immobilien und der Handel mit Immobilien.