Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und Verwaltung von Immobilien und die Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen sowie die Verwaltung von Grundstücks- und Beteiligungsgesellschaften. Die Gesellschaft übt keine nach § 34c GewO genehmigungspflichtigen Tätigkeiten aus.