Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, die Vermögensverwaltung sowie die Vermietung und Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Beteiligungen und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte.
Das Unternehmen darf Mobilien und Immobilien zur Erfüllung des Unternehmensgegenstandes für sich erwerben, mieten, pachten, verkaufen, vermieten, verpachten und auf eigene oder fremde Rechnung verwalten.