Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von allgemeinen Ingenieurdienstleistungen im Bauwesen, insbesondere Projektsteuerung, Bauleitung und Bauüberwachung sowie die Tragwerksplanung, die Planung, Erstellung und Vertrieb von schlüsselfertigen Bauten im Bereich Wohn-, Geschäfts-, Industrie- und Ingenieurbauten im In- und Ausland als Generalübernehmer bzw. Generalunternehmer und die Verwaltung von Vermögen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung nicht für Dritte, sowie alle damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten, insbesondere die Projektentwicklung.
Die Gesellschaft ist auch berechtigt, sich an anderen Unternehmen im Groß- und Einzelhandel, sowie im Dienstleistungssektor zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.