Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln, insbesondere den Online-Vertrieb von Patisserie, Kuchen, anderen Backwaren, Kaffeebohnen, branded Kaffeetassen, Taschen und ähnlichen Waren; das Betreiben und die Verwaltung von gastronomischen Einrichtungen aller Art, insbesondere den Betrieb einer Patisserie bzw. Kaffeerösterei, Außengastronomie, Catering- und Partyservice; Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Events sowie sämtliche damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Dienstleistungen sowie das Herstellen von Patisserie, Kuchen und anderen Backwaren.
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sowie Tätigkeiten der Rechts-, Steuer- und Anlageberatung werden ausgeschlossen.