Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermietung von Alten- und Wohnheimen aller Art sowie der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von eigenen Beteiligungen an Unternehmen im Bereich des Pflege- und Gesundheitswesens sowie der Immobilien, einschließlich aller damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen; des Weiteren die Erbringung von haushaltsnahen Dienst- und Serviceleistungen und der Einbau von genormten Baufertigteilen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere die Rechts- und Steuerberatung sowie Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz, sind grundsätzlich ausgenommen.