Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen, sowie die Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung an verbundene Unternehmen. Geschäfte der Gesellschaft werden ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausgeführt.