Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Sozialeinrichtungen, Wohnheimbetrieb, die An- und Vermietung von gewerblichen Appartments und Zimmern, Beherbergungs-, Hotel- und Hostelbetrieb sowie die Unterbringung und Betreuung mit Verpflegung von Hilfsbedürftigen, Alten und Kranken und Geflüchteten, Asylanten, Obdachlosen, Wohnungslosen u.ä. und die Einrichtung eines Covid-Testzentrums.