Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Neubau, Instandhaltung, Umbau oder Wartung von Schienenfahrzeugen, deren Komponenten oder Infrastruktureinrichtungen, Handel mit dergleichen sowie damit im Zusammenhang stehende Dienst- und Engineeringleistungen, ferner Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien und Beteiligungen.