Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Konzeption, Produktion und Vermarktung aller Arten von Veröffentlichungsformen für jegliche Verwertungsplattformen und Verwertungskanäle im Bereich Musik sowie das Produktmanagement hierfür sowie die Erbringung erlaubnisfreier Beratungsleistungen in diesem Zusammenhang, digitales Marketing, der Betrieb von Webseiten zu Promotion- und Unterhaltungszwecken sowie Webdesign und Internetrecherchen, jeweils einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte und Handlungen.