Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und der Betrieb von Energiespeichern sowie das Erwerben, Halten und Vergeben von Lizenzen im Energiebereich sowie die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, unter Ausschluss von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem KWG oder KAGB.