Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Arbeiten im Zusammenhang mit der Implementierung, dem Service und der Wartung von Software zur Unterstützung der Unternehmensführung in Unternehmen und Institutionen, Beratung, Schulung in der Verwendung von Software zur Unterstützung der Unternehmensführung in Unternehmen und Institutionen, Verkauf von Lizenzen, Unterlizenzen und Dienstleistungen im Bereich Software zur Unterstützung der Unternehmensführung in Unternehmen und Institutionen, Beratung bei der Definierung und Optimierung von Geschäfts- und Managementprozessen in Unternehmen und Institutionen.