Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Volks- und Berufsbildung, insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von Aus- und Weiterbildungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege, Pädagogik, Unternehmensdienstleistungen und Verwaltung sowie im gewerblich/technischen Bereich.
Zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben kann die Gesellschaft Zweckbetriebe im Sinne
von § 65 Abgabenordnung einrichten.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.