Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung von Unternehmen, die Beratung und das Erbringen von Dienstleistungen für Unternehmen sowie der Erwerb und die Veräußerung von langfristigen Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht jedoch für Dritte.