Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gründung von sowie Beteiligung an Gesellschaften und Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung eigener Immobilien sowie die sonstige Verwaltung eigenen Vermögens.