Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art in eigenem Namen und auf eigene Rechnung sowie die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen, insbesondere in den Bereichen Start-up und Beteiligungsmanagement. Ausgenommen davon ist die Erbringung von Beratungsdienstleistungen, die einer behördlichen oder sonstigen staatlichen Erlaubnis bedürfen. Ferner kann die Gesellschaft alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Gesellschaft zu fördern.