Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von Gastronomiebetrieben sowie der Betrieb von Speise- und Schankwirtschaften, Catering, die Bewirtschaftung von Cafés einschließlich damit zusammengehöriger Tätigkeiten, sowie Planung und Projektausführung bis hin zur Komplettabwicklung von Ladenbau und Innenausbau gastronomischer Betriebe soweit diese Tätigkeiten nicht erlaubnispflichtig sind.