Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und das Halten von Beteiligungen an Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland, sowie die Erbringung von zentralen Dienstleistungen (z.B. strategischen M&A-bezogenen, administrativen und oder kaufmännischen Dienstleistungen) gegen Entgelt an in- und ausländische Tochter- und andere Gruppengesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar eine Beteiligung hält.