Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel, der Im- und Export und der online An- und Verkauf von Lebensmitteln aller Art - außer alkoholische Getränke -, von Textilien, Möbeln, Geschenkartikeln, Drogerie- und Kosmetikartikeln sowie die Übernahme von Verwaltungsaufgaben und die Büroorganisation einschließlich digitaler Organisation für Dritte sowie der An- und Verkauf von Grundstücken sowie deren Vermietung und die Hausverwaltung. Nach § 34 c GewO genehmigungspflichtige Geschäfte gehören nicht zum Gegenstand der Gesellschaft.