Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Sind ein oder zwei Geschäftsführer bestellt, so vertritt jeder Geschäftsführer die Gesellschaft allein. Sind drei oder mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Entwicklung, die Errichtung, der Erwerb, die Bewirtschaftung und die Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen einschließlich aller weiteren im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben, die Beteiligung an Unternehmen mit ähnlicher Zielsetzung.