Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmensberatung, die Verwaltung, Betreuung und Analyse von Sach(Vermögens)werten sowie zugehörige Dienstleistungen, insbesondere die Vermietung von Büroflächen, -mobiliar und Fahrzeugen, soweit dies keiner amtlichen Genehmigung bedarf; die Organisation von Fortbildungen und Kongressen, die Marketing- und Netzwerkentwicklung.