Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich stationärer und ambulanter Versorgung einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen. Außerdem der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen im Bereich der Pflege und des Gesundheitswesen im Allgemeinen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie die Erbringung von administrativen, trechnologischen und medizinischen Dienstleistungen für diese Unternehmen oder Dritte.