Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Baumanagement (keine Tätigkeiten nach § 34 c GewO), Personenbeförderung, Pflege und Wartung von Fahrzeugen, IT-Web-Entwicklung, IT-Web-Design, IT-Entwicklung, Handel mit Holz und Paletten, Import und Export von Baumaterial, Allgemeine Bauleistungen (keine Tätigkeiten nach § 34 c GewO), Hausmeisterarbeiten und Kabelverlegung ohne Anschluss.