Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Tabakerzeugnissen, Automatenverkauf sowie Handel mit tabakähnlichen Produkten (E-Zigaretten), Herstellung, Aufstellung und Handel mit Warenautomaten jeglicher Art, erlaubnispflichtige Tätigkeiten laut Gewerbeordnung (GewO) sind ausgenommen, soweit nicht eine Erlaubnis vorliegt.