Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung im öffentlichen und privaten Sektor, von Privatpersonen und Unternehmen auf den Gebieten öffentliches Auftragswesen, nationaler und internationaler Handel, Kommunikation, Vermittlungstätigkeiten, jeweils mit Ausnahme regulierter und erlaubnispflichtiger Tätigkeiten sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.