Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und sonstigen Vermögensgegenständen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Beratung von Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Strategie und Geschäftsentwicklung, Organisation, Informationstechnologie und Marketing.