Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist es, a) andere Unternehmen beim Verkauf von deren Software zu unterstützen, b) Käufer von Software bei der Auswahl, Implementierung und Lizenzverwaltung zu beraten sowie c) einen internetbasierten Marktplatz zur Verknüpfung vorstehenden Unternehmensgegenständen zu entwickeln und zu betreiben.