Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ex- und Import sowie der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere PVC, Schmuck und Gold. Der Betrieb von Kioskläden, Postfilialen und Paketshops insbesondere DHL und DPD. Die Reinigung und Aufbereitung von Kraftfahrzeugen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Verwaltung eigener Immobilien, soweit keine Genehmigung nach § 34c GewO erforderlich ist.