Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sowie Holz- und Bautenschutz. Weiterer der Ankauf und Verkauf sowie Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Grundstücksentwicklung und deren Bebauung, Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz und Beteiligung an Projektgesellschaften im Grundstücksbereich, Bewirtschaftung und Verwaltung eigener und fremder Immobilien mit Ausschluss von Tätigkeiten gem. § 34 c Gewerbeordnung, zudem der Ankauf, Verkauf und/oder Handel von bzw. mit Elektroartikeln aller Art, Uhren, Musikinstrumenten sowie im Allgemeinen Waren verschiedener Art, jeweils neu oder gebraucht, jeweils auf eigene oder fremde Rechnung sowie Verkauf und/oder Handel von bzw. mit Edelmetallen jeglicher Form und Art.