Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erlaubnisfreier Gaststättenbetrieb gem. § 2 Abs. 2 GastG unter Ausschluss des Alkoholausschanks und -konsums an Ort und Stelle; Einzelhandel mit türkischen Backwaren, alkoholfreien Getränken und vorgefertigten Speisen sowie Zeitungen und Zeitschriften; Herstellung von türkischem Fladenbrot;
Catering.