Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gebäudereinigung und Gebäudemanagement, Hausmeistertätigkeit im nicht handwerklichen Bereich, Holz- und Bautenschutz, Abbrucharbeiten, Grün- und Grauflächenpflege, Winterdienst, Überwachungsdienstleistungen aller Art sowie die befristete Überlassung von Arbeitskräften gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), die Gestellung von (Leih-)Arbeitskräften und die Personalvermittlung.