Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und das Veräußern von Immobilien einschließlich deren Vermietung und Verpachten sowie die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes und eigenen Kapitalvermögens sowie sämtliche damit mittelbar und unmittelbar zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte, einschließlich der Investments in solche Geschäfte sowie das Erbringen von Beratungsleistungen in diesen Bereichen sowie weiteren Bereichen, die rechtlich zulässig sind, jedoch keiner behördlichen Genehmigung bedürfen und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.