Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen und Unternehmer*innen insbesondere auf dem Gebiet der Strategie- und Geschäftsentwicklung, der Organisation, der Informationstechnologie, des Marketing und der Kunst und Kultur, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen, damit verbundene Geschäfte, sowie die Durchführung von Online- und Offline-Workshops, Coachings und Konferenzen.