Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Entwicklung von Software und software-basierter Plattformen zur technischen Unterstützung für die Erbringung von Zahlungsdiensten und Finanzdienstleistungen Dritter. Die Gesellschaft erbringt dabei ihre Dienste ausschließlich als technischer Dienstleister, indem diese zwar zur Erbringung der Zahlungsdienste Dritter beitragen, die Gesellschaft jedoch zu keiner Zeit in den Besitz der zu übertragenden Gelder gelangen kann. Sie erbringt selbst keine Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) oder nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erfordern, sowie jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer etwaigen sonstigen behördlichen Erlaubnis bedürfen.