Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, der An- und Verkauf, die Vermittlung und Verwaltung von Immobilienvermögen, einschließlich solcher Geschäfte, die nach § 34c Gewerbeordnung der Erlaubnis bedürfen, die Immobilienfinanzierung gemäß § 34i GewO sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung