Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Vermögen in Form von Grundstücken und Gebäuden, Wertpapieren, Darlehensanlagen und Beteiligungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte - auch zum Zwecke der Bebauung zu erwerben und als Bauherr im eigenen Namen und auf eigene Rechnung aufzutreten und tätig zu sein. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, als Verwalter des gemeinschaftlichen Eigentums nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) tätig zu werden. Tätigkeiten nach § 34 c GewO oder nach der MaBV sind nicht Gegenstand des Unternehmen. Die Gesellschaft kann auch Beteiligungen an anderen Untenehmen eingehen.