Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Der Neubau und die Bewirtschaftung von Immobilien einschließlich der Durchführung und Betreuung von Maßnahmen zur Entwicklung von Grundstücken und Veräußerung dieser. Ferner auch die erlaubnisfreie betriebswirtschaftliche Beratung im weitesten Sinne von Unternehmen jeder Art und jeder Rechtsform. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten wie z. B. die Steuer- und Rechts- und Anlagenberatung.