Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gastronomiebetrieb eines Cafés, Imbiss und einer Eisdiele und Lieferservice. Des Weiteren der Handel mit Waren aller Art, insbesondere Einrichtungs- und Dekorationsartikel und Bekleidung, Fashion und Kunstgegenstände; außerdem Dienstleistungen im Bereich des Produktionsdesign, Verpackungs- und Dekorationsdesign. Ferner die Organisation von Ausstellungen sowie Marketing Consulting.