Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Immobilien auf eigene Rechnung und die Verwaltung eigenen Grundbesitzes; fachliche und technische Beratung rund um Immobilien; Tätigkeiten als Auftraggeber und/oder General Contractor für Baumaßnahmen jeglicher Art (z. B. Bauen und Ausbauen, Instandsetzung/Instandhaltung, Modernisierung und Inneneinrichtung); der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen.Tätigkeiten gem. § 34 c GewO sind vom Unternehmensgegenstand nicht umfasst.