Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf, die Vermittlung, Verwaltung, Vermietung, Verpachtung von Gewerbe- und Wohnimmobilien und -grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten sowie Wohnungs- und Teileigentum und alle damit verbundenen Tätigkeiten und Dienstleistungen. Insbesondere alle Tätigkeiten als Immobilien-Haus- und Grundstücksverwaltung, Baubegleitung, Dienstleister rund um die Immobilie sowie das komplette Immobilienmanagement, Immobilienberatung und kaufmännische und technische Betreuuung in diesem Zusammenhang.