Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Gesellschaften, deren Gegenstand die Beteiligung an rechtlich selbständigen Unternehmen bzw. vermögensverwaltenden Gesellschaften bzw. Beteiligungen hieran sowie der Erwerb, die Verwaltung und Nutzung von Vermögensgegenständen ist.