Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Erhalten, das Verwalten und die Verwaltung von eigenen Beteiligungen und Vermögensanlagen, ausdrücklich nicht als Dienstleitung für Dritte. Des Weiteren erbringt das Unternehmen Leistungen im Bereich der Immobilienwirtschaft, hierzu zählen insbesondere An- und Verkäufe sowie Vermietung, Verwaltung und Verpachtung von (eigenen) Immobilien und Grundstücken und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.