Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich der betriebswirtschaftlichen Unternehmensführung und der laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltung im Rahmen der erlaubten Tätigkeiten nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG.