Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
In Deutschland sowie im Ausland:
- die Entwicklung und der Vertrieb von Software, insbesondere der für die Extraktion und die Bewertung von Daten bestimmten Software,
- die Forschung und Entwicklung im Bereich künstlicher Intelligenz,
- der Vertrieb von auf künstlicher Intelligenz basierten professionellen Lösungen,
- die Ausbildung und die Erbringung von ergänzenden Dienstleistungen zu den vorstehend aufgeführten Tätigkeiten,
- die Anmeldung, der Erwerb, die Nutzung und Abtretung von allen Prozessen, Patenten, Marken und anderen Rechten bezüglich der oben aufgeführten Tätigkeiten