Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung von Projekten für die Baubranche, beginnend mit der Planung und Projektierung bis hin zur Bauleitung und Bauausführung sowie Leistungen als Generalunternehmer und Generalübernehmer, An- und Verkauf von Immobilien sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.