Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Pflegedienstleistungen und der Betrieb anderer sozialer Dienste sowie die Sicherung von Unterbringungen im Zusammenhang mit diesen Dienstleistungen.
Dieser Zweck wird insbesondere durch die Unterhaltung von Pflegeunterkünften verwirklicht, in denen die Pflege und das Wohnen als Dienstleistungsbereiche eng verzahnt werden sowie alle in diesem Zusammenhang notwendigen Dienstleistungen.