Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung und Vermittlung von Hoch- und Tiefbauarbeiten, der Im- und Export von Gütern, die Erstellung von Plänen und Designs, das Anmieten und Vermieten von Maschinen, der Auf- und Abbau sowie Unterhalt von Fabriken und Werkstätten, der Erwerb, die Verwaltung samt Vermarktung von Immobilien, die Vermittlung von Aufträgen, Service und Dienstleistungen, insbesondere im Bereich des Baugewerbes.