Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit indischen Spezialitäten, der Verkauf von Speisen und Getränken außer Haus, insbesondere deren Lieferung nach entsprechender Bestellung über Telefon, Internet oder eine App sowie die Verpachtung firmeneigener Betriebe inkl. Inventar und die Vermietung des Firmenparks der Gesellschaft.