Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Marketing- und sonstigen kommerziellen Dienstleistungen für Firmenkunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Erstellung von Medieninhalten, das Management von Kampagnen, Beratungstätigkeiten im Bereich Marketing und die kommerzielle Verwertung von Daten.